Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit

Das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum ist für bewegungseingeschränkte Besucher:innen sowie für Gäste mit Kinderwagen über einen Fahrstuhl am rechten Seiteneingang des Museums zugänglich. Durch Aufzüge im Foyer sind alle Ausstellungsetagen (1.-3. OG), das Kino im Sockelgeschoss sowie die Filmwerkstatt und Workshopräume im 4. OG barrierefrei zugänglich. Das Haus stellt einen Leihrollstuhl zur Verfügung. Für den Ausstellungsbesuch können tragbare Hocker ausgeliehen werden.

Rollstuhlgerechte sowie genderneutrale Toiletten finden sich im Sockelgeschoss und im 4. OG. Im Sockelgeschoss befindet sich ein Wickeltisch.

Das Projekt „Reisen für Alle“ hat das DFF auf Zugänglichkeit geprüft. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zur Barrierefreiheit. Detaillierte Angaben finden Sie im jeweiligen Prüfbericht.

MENSCHEN MIT GEHBEHINDERUNG UND ROLLSTUHLFAHRER:INNEN
  • Es ist kein betriebseigener Parkplatz vorhanden.
  • Das Museum ist stufenlos über den Nebeneingang zugänglich.
  • Alle für die Besucher:innen nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig oder über Aufzüge zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 110 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Alle für die Besucher:innen nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 78 cm breit.
  • Die Rezeption ist an der niedrigsten Stelle 115 cm hoch. Es ist keine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Im Café sind acht unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer:innen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer:innen stufenlos befahrbar.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (UG)

  • Es ist ein weiteres öffentliches für Menschen mit Behinderung im 4. OG vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Prüfbericht: Download als PDF

MENSCHEN MIT HÖRBEHINDERUNG UND GEHÖRLOSE MENSCHEN
  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage am Counter, aber es gibt eine Anlage im Kino.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Im Café sind 14 Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten, jedoch nicht für gehörlose Menschen.

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MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG UND BLINDE MENSCHEN
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
  • Treppen haben beidseitige Handläufe.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Es gibt einen Multimedia-Guide.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“.

Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

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MENSCHEN MIT KOGNITIVEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN
  • Name bzw. Logo des Museums sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wird in Leichter Sprache gehalten.

Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

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Kinobesuch mit Rollstuhl

Das Kino des DFF verfügt über zwei Rollstuhlplätze.
Die Reservierung erfolgt ausschließlich telefonisch: +49 69 961 220 – 220