Verbotene Bilder

Quelle: DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Frankfurt a.M. / Bildarchiv

von Eva Becker und Simon Lames

Ein nacktes Frauenbein. In neckischer Räkelpose liegt eine Frau mit Kurzhaarfrisur auf dem Sofa – und das in Anwesenheit eines Mannes. 1929 sollte dieses Standfoto die Besucher:innen in den amerikanischen Film SEINE GEFANGENE locken. In den Schaukästen deutscher Kinos (damals noch Lichtspielhäuser) wurde es jedoch nie ausgehängt: Nach der Auffassung der Berliner Filmprüfstelle zeigte das Bild zu viel nackte Haut und wurde als „entsittlichend“ eingestuft. Damit ist es nicht das einzige „Verbotene Bild“ der Weimarer Republik.

Bis in die Nachkriegszeit war es nicht ungewöhnlich, dass der Staat in die Veröffentlichung von verschiedenen Medien in Form einer Vorzensur eingriff.  Im Bild- und Plakatarchiv des DFF liegen rund 120 „Verbotene Bilder“ , die in den 1920er und 30er Jahren zensiert und so nie veröffentlicht wurden.

Standfotos bildeten zu der Zeit nicht nur die erste Informationsquelle über die filmischen Geschichten, sondern  auch vermittelnde Instanzen für die Zuschauer:innen. Die Standfotos wurden in den Schaukästen der Kinos ausgehängt und sollten Passant:innen neugierig machen. Bisweilen drängten sich die Menschenmassen vor den Schaukästen. Auch Kindern und Jugendlichen waren diese Schaukästen frei zugänglich. Um sie von der Betrachtung freizügiger Szenen abzuhalten, wurde im  Reichslichtspielgesetz 1920 eine eigenständige Reklamezensur eingeführt, die Standfotos strenger beurteilen sollte.

Die zwei daraufhin gegründeten Filmprüfstellen zensierten nicht nur erotisches oder entsittlichend wirkendes Material. Stattdessen prüften sie das Reklamematerial auch danach, ob es die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder das deutsche Ansehen gefährdet. Auch rassistische und antisemitische Gründe sind hinter verschiedenen Zensuren zu finden.

Seit 1949 ist die Vorzensur durch den Staat deutlich stärker eingeschränkt. Nachzensiert werden darf aber unter strengen Auflagen weiterhin. Die Freigabe eines Filmes für Kinder und Jugendliche wird von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) geprüft.

Indizierungen oder Zensuren von Plakatmotiven durch die FSK kommen weiterhin häufiger vor. Teilweise werden die Druckauflagen verboten oder zerstört, manchmal werden sie durch verschiedene ergänzte Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel ein Aufkleber an der problematischen Stelle, entschärft.

Ähnlich verlief es bei der Zensur des Plakates zum Film JUGEND mit der leicht bekleideten Kristina Söderbaum, welches für die Wiederaufführung des Films 1952 gedruckt und der FSK vorgelegt wurde. Außerdem sollen auch Exemplare an Verleihe und Belegexemplare an den Grafiker Heinz Bonné geschickt worden sein. Nach aktuellem Wissensstand indizierte die FSK das Motiv und die gesamte Druckauflage sollte vernichtet werden. Die bereits publizierten Plakate mussten über dem Dekolleté mit einem großen Stempel oder Aufkleber versehen werden. Dieser kennzeichnete das Motiv als indiziert und machte es unbrauchbar.

Filmplakat (Quelle: DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Frankfurt a.M. / Bildarchiv)
Filmplakat (Quelle: DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Frankfurt a.M. / Bildarchiv)

Das DFF hat über die Sammlung Sauerländer zwei Exemplare des indizierten Plakats für die Nachwelt sichern können. Es scheint sich um eine echte Rarität zu handeln. Häufig sind die Angaben zu Plakaten im Archivbestand unvollständig und die aufwändigen Recherchen nie ganz abgeschlossen.