Gewinne einen Platz im Prototyping Lab für Constellation 2.0!

Was verbindet die Laterna Magica mit Diablo Cody? Was hat die Camera Obscura mit Maria Schrader zu tun? Unsere Exponate erzählen Geschichten – und stehen häufig in ungeahnten Zusammenhängen. Im Museum, im Archiv, im digitalen Raum und weltweit.

Mit einem neuen digitalen Sammlungswerkzeug, das 2024 im DFF zur Verfügung stehen wird, können Exponate und Objekte gesammelt und im digitalen Raum eingehender untersucht werden.

Einen Eindruck davon vermittelt das erste Prototyping Lab im DFF am Montag, 28. März, um 16 Uhr. Noch in der Entwicklungsphase wird Konstellationen filmischen Wissens // Constellation 2.0 hier vorgestellt und getestet. Auch Besucher:innen sollen an der Entwicklung des Angebots mitwirken können, deshalb verlost das DFF drei Plätze zur Teilnahme. Einfach untenstehendes Formular ausfüllen und abschicken. Teilnahmeschluss ist am Donnerstag, 24. März, um 23:30 Uhr.

Konstellationen filmischen Wissens // Constellation 2.0 wird gefördert im Programm Kultur Digital der Kulturstiftung des Bundes.

Es handelt sich um eine Aktion des DFF, für die Facebook Inc. keine Verantwortung trägt. Anfragen von Nutzer:innen dürfen entsprechend ausschließlich an das DFF gestellt werden. Auch wird das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook Inc. unterstützt oder gesponsert.

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und über die Teilnahmebedingungen hinaus an keinerlei Verpflichtungen geknüpft. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer:innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gewinner:innen werden am 25. März per Email benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Wenn im Falle eines Gewinns weitere personenbezogene Daten (beispielsweise vollständiger Name und Postanschrift) erhoben werden müssen, erfolgt dies auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ausschließlich zur Übermittlung des Gewinns erfragt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Der Gewinn verfällt, wenn der:die Gewinner:in nicht binnen drei Kalendertagen ab Gewinnbenachrichtigung eine Postadresse für die Zustellung des Gewinns bereitstellt. Es gelten die Betroffenenrechte gemäß BDSG.

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